Bei den URAN-Aktien hat in diesem Frühjahr eine Neubewertung begonnen, die sich noch für längere Zeit fortsetzen sollte! Allein der Blick auf die Entwicklung der vergangenen Monate belegt die Dynamik des Uran-Marktes, der durch starke Fundamentaldaten und zunehmende Unterstützung durch die Politik angetrieben wird:
Im Juni legte der Uranpreis um 10 Prozent auf knapp 79 US-Dollar pro Pfund zu und verzeichnete damit den stärksten Monatsanstieg in diesem Jahr. Damit hat der Uranpreis ziemlich sicher seine Konsolidierung des vergangenen Jahres abgeschlossen. Bereits im April hat eine breite Erholung eingesetzt, die im Mai und nun auch im Juni ihre Fortsetzung gefunden hat.
Noch stärker als der Uranpreis selbst ging es mit den Aktienkursen der Uranunternehmen nach oben. Allein im Juni legten die Aktien der etablierten Produzenten im Schnitt fast 20 Prozent zu, gegenüber den Jahrestiefs vom April liegen die durchschnittlichen Kursgewinne im Bereich um 70 Prozent.
Dabei hat die Rallye längst auch bereits die Titel der zweiten und dritten Reihe erfasst, betrug der Anstieg der Junior-Produzenten im Juni ebenfalls starke 18 Prozent.
Das ist kein Zufall: Rund um den Globus setzen zahlreiche Länder auf die Kernkraft als zentrales Element der Energiewende, die KI-Rechenzentren treiben den Energiehunger dramatisch in die Höhe.
Die damit verbundene Nachfrage kann von der momentanen Produktion auf absehbare Zeit nicht mehr bedient werden, was einen deutlichen Anstieg des Uranpreises erwarten lässt. Nicht umsonst will Präsident Trump die USA zur globalen Führungsmacht im Bereich der Kernenergie machen.
In den USA kündigte der Bundesstaat New York ein neues Atomkraftwerk mit mindestens 1 GW Kapazität an, um die steigende Nachfrage von KI-Infrastruktur und Rechenzentren zu bedienen sowie die Netzstabilität zu stärken.
Mit der Unterzeichnung von vier Executive Orders hat US-Präsident Trump den Turbo-Knopf für die Uran-Industrie gedrückt und will die USA wieder zur globalen Führungsmacht in der Kernenergie machen.
Ziel ist nicht weniger als die Vervierfachung der US-Kernkraftkapazität von derzeit etwa 100 GW auf 400 GW bis zum Jahr 2050, was allein in den USA zu einer Vervierfachung der Uran-Nachfrage, 150 Millionen Pfund Uran jährlich zusätzlich bzw. einem jährlichen Nachfrageanstieg um 6 Prozent führen würde.
Noch bevor Donald Trumps zweite Amtszeit Anfang 2029 endet, sollen die ersten neuen Reaktoren ans Netz gehen, bis 2030 sollen sich zehn neue Reaktoren im Bau befinden und 5 GW Leistung durch Nachrüsten bestehender Reaktoren entstehen.
Gerade US-amerikanische Uran-Projekte dürften von den neuen Initiativen besonders profitieren:
Mit Copper Mountain hat MYRIAD URANIUM Zugriff auf eines der wohl größten Uran-Projekte in Wyoming! Und das will etwas heißen: Der US-Bundesstaat beherbergt die größten bislang bekannten Uran-Reserven der USA und steht deshalb zu Recht derzeit im Mittelpunkt der zunehmenden Investitionen in den Sektor.
Wyoming ist dazu heute schon der wichtigste aller US-Bundesstaaten in Sachen Produktion, befinden sich dort doch gleich fünf bereits in Produktion befindliche Uran-Minen, die unter dem Strich insgesamt 69 Prozent des in den USA gewonnen Urans produzieren. Entsprechend groß ist die wirtschaftliche Bedeutung der Branche für den US-Bundesstaat sowie die Unterstützung und Förderung durch die Regierung.
50 Prozent der Rechte am Copper Mountain-Projekt hält MYRIAD URANIUM bereits in den Händen und ist gerade dabei die Rechte per Option auf 75 Prozent auszubauen, während auch die Konsolidierung der Eigentümerrechte auf 100 Prozent diskutiert wird.
Damit wäre das Unternehmen das erste in den vergangenen mehr als 50 Jahren, dass eine Zusammenlegung der Eigentümerrechte in Angriff nimmt.
Das Potenzial ist riesig:
Das Projekt beherbergt eine über 10.000 acre große Landfläche mit sieben historischen Lagerstätten und 15 zusätzlichen Zielen! Das Copper-Mountain-Projekt war seit den 1950er-Jahren im Besitz verschiedener Unternehmen, die Explorationsprogramme, Entwicklungs- und Ingenieurarbeiten sowie teilweise auch Uranproduktion durchführten.
Alle bisherigen Betreiber haben das gewaltige Potenzial des Vorkommens erkannt und teilweise große Summen in die Erkundung investiert.
Während des Uran-Booms 2007 ist das Interesse am Copper-Mountain-Projekt schon einmal durch die Decke geschossen: Mit Neutron Energy und Strathmore hielten zwei Unternehmen Teile des Copper-Mountain-Projekts, schafften es dabei aber nicht, die Hauptzonen des Projekts zu konsolidieren.
Dennoch explodierte der Börsenwert von Strathmore mit Copper Mountain als Kernasset im Portfolio im Jahr 2007 auf sage und schreibe USD 457 Millionen!
Zum Vergleich: MYRIAD URANIUM wird derzeit mit einer Marktkapitalisierung von weniger als USD 20 Millionen bewertet, obwohl das Unternehmen das Recht besitzt, seinen Anteil von 50 Prozent auf 75 Prozent zu erhöhen.
Die Ausgangslage bei MYRIAD URANIUM ist deshalb extrem spannend! Schon vergangenen Herbst sah es bereits danach aus, als wäre die Neubewertung des Titels gestartet, als der Aktienkurs im Zuge einer Kapitalerhöhung im Volumen von CAD 6 Millionen im September und Oktober von CAD 0,25 bis auf CAD 0,65 nach oben geschossen war und sich in der Spitze damit mehr als verdoppeln konnte.
Die anschließende Korrektur im Uranpreis und innerhalb des Uran-Sektors hat auch die Aktie in den darauffolgenden Monaten wieder auf das Ausgangsniveau zurückgeworfen.
Für Anleger bietet sich damit nun nochmals eine erstklassige Einstiegschance bei MYRIAD URANIUM: Wiederum hat das Unternehmen gerade eine Kapitalerhöhung im Volumen von CAD 1,89 Millionen abgeschlossen, die ursprünglich nur auf CAD 1,5 Millionen begrenzt war.
Wieder ist der Uran-Preis auf dem Weg nach oben, wieder hat die Uran-Euphorie zuletzt auch viele Uran-Aktien erfasst.
Allein ein Test der 52-Wochen-Hochs würde mehr als 100 Prozent Potenzial bieten, mittelfristig hat die Story das Potenzial, den Unternehmenswert komplett neu zu definieren!
WKN A3D1E0 | Reuters M
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Traden!
Michael Calivas
Chefredakteur
Disclaimer und Interessenskonflikte
Bei diesem Text handelt es sich um einen Artikel für Börseninformationsdienste der B-Inside International Media GmbH. Die in Auszügen oder vollständig dargestellten Analysen sind somit keinesfalls als Kaufempfehlung zu verstehen. Indirekte sowie direkte Regressinanspruchnahme und Gewährleistung muss trotz akkuratem Research und der Sorgfaltspflicht verbundener Prognostik kategorisch ausgeschlossen werden. Insbesondere gilt dies für Leser, die unsere Investmentanalysen in eigene Anlagedispositionen umsetzen. So stellen weder unsere Musterdepots noch unsere Einzelanalysen zu bestimmten Wertpapieren einen Aufruf zur individuellen oder allgemeinen Nachbildung, auch nicht stillschweigend, dar. Handelsanregungen oder Empfehlungen in diesem Newsletter stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder derivativen Finanzprodukten dar. Eine Haftung für mittelbare und unmittelbare Folgen der veröffentlichten Inhalte ist somit ausgeschlossen. Die Redaktion bezieht Informationen aus Quellen, die sie als vertrauenswürdig erachtet. Eine Gewähr hinsichtlich Qualität und Wahrheitsgehalt dieser Informationen muss dennoch ausgeschlossen werden. Dieser Newsletter darf keinesfalls als persönliche oder auch allgemeine Beratung aufgefasst werden, auch nicht stillschweigend, da wir mittels veröffentlichter Inhalte lediglich unsere subjektive Meinung reflektieren.
Der Verlag selbst, seine Mitarbeiter und/oder nahestehende Dritte können Positionen in den analysierten und an dieser Stelle vorgestellten Anlagen eingegangen sein. Es werden ausschließlich Long-Positionen eingegangen. Sind solche Eigenpositionen eingegangen worden, so profitiert der Verlag oder nahestehende Dritte von allfälligen Kurssteigerungen in diesen Titeln. Diese Positionen können jederzeit – also vor, während und nach der Veröffentlichung von Analysen – ohne vorherige Bekanntgabe verkauft werden, was unter Umständen einen belastenden Effekt für die Kursentwicklung bedeutet. Die vorgenannten Personen beabsichtigen, die eingegangenen Positionen bei steigenden Kursen glattzustellen. Das gilt auch, wenn die positive Kursentwicklung auf eine durch die Empfehlung hervorgerufene Nachfrage zurückzuführen ist. Bei allen Kurszielen, die in den veröffentlichten Aktienanalysen genannt werden, handelt es sich lediglich um Einzelmeinungen des Analysten, sodass Positionsglattstellungen von Eigenpositionen jederzeit auch vor Erreichen dieser Kursziele erfolgen können. Darüber hinaus gibt es eine Reihe weiterer Interessenkonflikte, die bei der B-Inside International Media GmbH im Zusammenhang mit der Erstellung und Veröffentlichung von Finanzanalysen auftreten können und die hiermit offengelegt werden:
- Die Finanzanalyse ist im Auftrag des analysierten Unternehmens entgeltlich erstellt worden.
- Die Finanzanalyse wurde dem analysierten Unternehmen vor Veröffentlichung vorgelegt und hinsichtlich berechtigter Einwände geändert.
- Die B-Inside International Media GmbH und/oder ein verbundenes Unternehmen halten Longpositionen an dem analysierten Unternehmen.
- Der Ersteller der Analyse und/oder an der Erstellung mitwirkende Personen/Unternehmen halten Longpositionen an dem analysierten Unternehmen.
- Die B-Inside International Media GmbH führt Aktien des analysierten Unternehmens in einem Echtgelddepot im Rahmen der BI Investmentclubs.
- Die B-Inside International Media GmbH und/oder nahestehende Personen sind am Platzierungserfolg dieser Wertpapiere beteiligt.
- Die Empfehlung erfolgt nach unserer Erkenntnis im Rahmen einer IR-/PR-Kampagne unter Einbeziehung weiterer Börseninformationsmedien
Verlag, Autor oder nahestehende Dritte halten Positionen in folgenden in diesem Brief genannten Aktien: –. Die Analysen folgender in dieser Veröffentlichung genannten Gesellschaften sind entgeltlich erstellt worden: Myriad Uranium. Auf die damit verbundenen möglichen Interessenskonflikte wird ausdrücklich hingewiesen.
Leser, die aufgrund der von Börse Inside veröffentlichten Inhalte
Anlageentscheidungen treffen bzw. Transaktionen durchführen, handeln vollständig auf
eigene Gefahr. Die in diesem Artikel oder anderweitig damit im Zusammenhang
stehenden Informationen begründen somit keinerlei Haftungsobligo. Im Hinblick auf
Geschäfte mit Optionsscheinen weisen wir auf die besonders hohen Risiken hin. Der
Handel mit Optionsscheinen ist ein Börsentermingeschäft. Den erheblichen Chancen
stehen entsprechende Risiken bis hin zum Totalverlust gegenüber. Nur wer gem. § 53
Abs. 2 BörsenG die bei Banken und Sparkassen ausliegende Broschüre
„Basisinformationen über Börsentermingeschäfte“ und das Formular „Verlustrisiken bei
Börsentermingeschäften“ gelesen und verstanden hat, darf am Handel mit
Optionsscheinen teilnehmen. Dieser Newsletter erfüllt diese Aufklärungsfunktion
nicht. Wer aufgrund der Handelsanregungen in diesem Newsletter
Optionsscheingeschäfte tätigt, erklärt damit ausdrücklich, über die geforderte
Börsentermingeschäftsfähigkeit zu verfügen und sich somit aller Risiken bewusst zu
sein.
Ausdrücklich weisen wir auf die im Wertpapiergeschäft immer vorhandenen
erheblichen Risiken hin. Aktieninvestitionen sowie Optionsscheingeschäfte, der
Handel mit derivativen Finanzprodukten als auch Anlagen in Investmentfonds
beinhalten das Risiko enormer Wertverluste. Insbesondere gilt dies auch im
Zusammenhang mit dem börslichen und vorbörslichen Handel von Neuemissionen, bei
Auslandsaktien oder an ausländischen Börsen notierten Werten und bei Anlagen in
nicht börsennotierte Unternehmen, wie dies bei Venture Capital-Anlagen der Fall ist.
Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals kann dabei keineswegs ausgeschlossen
werden. Eigenverantwortliche Anlageentscheidungen im Wertpapiergeschäft darf der
Anleger nur bei eingehender Kenntnis der Materie in Erwägung ziehen, in jedem Falle
aber ist die Inanspruchnahme einer persönlichen Beratung der Haus- und/oder
Depotbank unbedingt zu empfehlen.
In diesem Artikel befinden sich u.a. im Rahmen von
Werbeanzeigen gelegentlich Hyperlinks zu anderen Seiten im Internet. Für alle diese
Links gilt: Die B-Inside International Media GmbH erklärt als Betreiberin dieses
Blogs ausdrücklich, keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der
verlinkten Seiten zu haben. Daher distanziert sich die B-Inside International Media
GmbH hiermit ausdrücklich von den Inhalten aller verlinkten Seiten und macht sich
deren Inhalte ausdrücklich nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle in den
Seiten vorhandenen Hyperlinks, ob angezeigt oder verborgen, und für alle Inhalte der
Seiten, zu denen diese Hyperlinks führen.
Die Erstellung von Studien,
Researchberichten und sämtlichen anderen Publikationen der B-Inside International
Media GmbH erfolgt unter Berücksichtigung des deutschen Rechts. In anderen
Rechtsordnungen kann die Verteilung durch Gesetz beschränkt sein und Personen, in
deren Besitz diese Studie gelangt, sollten sich über etwaige Beschränkungen
informieren und diese einhalten. Vor diesem Hintergrund distanziert sich die
B-Inside International Media GmbH, insbesondere von jeder Verbreitung in den USA und
Großbritannien. Hier dürfen die Publikationen ausschließlich institutionellen
Investoren bzw. Market Professionals zugänglich gemacht werden. Die
Veröffentlichungen sind nicht für Privatkunden bestimmt. Eine Verteilung an
Privatinvestoren bzw. Privatkunden ist nicht beabsichtigt und wird auch nicht mit
Wissen des Verlages vorgenommen.